Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in der vergangenen Woche fand durch die Verbandsgemeinde Montabaur und Vodafone eine Informationsveranstaltung via Internet-Streaming statt, welche den aktuellen Stand der Glasfaservernetzung in unserer Ortsgemeinde und allen anderen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde erläutern sollte. Inzwischen ist festzustellen, dass diese Information für neue Verwirrung sorgt, statt die Bürger aufzuklären, wir haben uns entschlossen hier mehr Transparenz zu vermitteln.
Viele von ihnen haben bereits in 2021 und den Folgejahren mit der Glasfaser Montabaur sowie dem damaligen exklusiv Partner Vodafone Lieferverträge für einen kostenlosen Glasfaseranschluss geschlossen.
Durch vielfältige Verzögerungen in den letzten 5 Jahren wurden bisher nur circa 800-1000 Anschlüsse, in der Stadt Montabaur, betriebsbereit fertig gestellt. Insgesamt wurden in der Verbandsgemeinde circa 23.000 Verträge geschlossen.
Auf der aktuellen Website der Vodafone (https://www.vodafone.de/privat/internet/glasfaser/netzausbau/glasfaser-in-montabaur.html)
sind die voraussichtlichen Termine der Fertigstellung/ Portierung je Ortsgemeinde einsehbar. Für die Ortsgemeinde Görgeshausen ist hier das letzte Quartal 2026 genannt und vorgesehen.
Leider bezog sich die Informationsveranstaltung nur auf die bisherige Vermarktung und Vertragssituation sowie die voraussichtliche Inbetriebnahme je Ortsgemeinde.
Es gibt jedoch wichtige Neuigkeiten, welche bei der Informationsveranstaltung nicht mitgeteilt bzw. thematisiert wurden. Wir, als Ortsgemeinde Görgeshausen, möchten Sie deshalb über die tatsächliche Situation informieren.
1) Die Bindungsfristen, der ursprünglich geschlossenen Verträge der Eigentümer/ Glasfaserinteressenten mit der Vodafone als Festnetz Partner, sind inzwischen überwiegend ausgelaufen.
2) Gemäß Telekommunikationsgesetz sowie ergänzenden Vorgaben der Bundes-netzagentur beträgt die Bindungsfrist in der Regel 2 Jahre ab Vertragsabschluss bzw. Antragsannahme durch den Anbieter.Dieser Zeitraum ist bei den meisten Antrag-stellern in Görgeshausen bereits mehrere Jahre überschritten.
Siehe hierzu auch unsere Tipps und Hinweise am Ende dieser Information.
Seit Mai 2022, wurden weitere Anbieter/ Telekommunikationsgesellschaften durch die Bundesnetzagentur und die Glasfaser Montabaur für die Vermarktung der kostenlosen Glasfaseranschlüsse freigegeben.
Hier die offizielle Vermarktungsfreigabe der KEVAG Telekom als Beispiel:
Die KEVAG Telekom GmbH (KTK) ist seit Mai 2022 als zweiter Anbieter auf dem Glasfasernetz der Glasfaser Montabaur in der Verbandsgemeinde Montabaur für die Vermarktung von Glasfaseranschlüssen freigegeben.
Zusammenarbeit: Die KEVAG Telekom vermarktet Endkundenprodukte (Internet, Telefonie, Fernsehen) auf der Infrastruktur, die durch Glasfaser Montabaur (ein Unternehmen von Meridiam) im Rahmen des eigenwirtschaftlichen FTTH-Ausbaus realisiert wird. FTTH steht für „Fiber to the Home“, (Glasfaser bis in die Wohnung) und bezeichnet eine Internetverbindung, bei der Glasfaserkabel direkt vom Anbieter bis in das Wohngebäude oder die Wohnung verlegt werden. Dies garantiert maximale Bandbreiten, typischerweise bis zu 1.000 MBit/s (1 Gbit/s) im Download.
Hintergrund: Während Vodafone als Hauptpartner den Netzbetrieb übernimmt, bietet die KEVAG Telekom als regionaler Partner alternative Tarife an.
Baustart: Die ersten Bauarbeiten im Projekt begannen bereits im August 2021.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Vermarktung der KEVAG Telekom seit dem Frühjahr 2022 läuft, kurz nachdem der Ausbau durch Glasfaser Montabaur Fahrt aufgenommen hatte.
Hier finden Sie die alternativen und aktuellen Angebote der KEVAG Telekom: https://www.kevag-telekom.de/vg-montabaur
Grundsätzlich kann jeder Bürger diese Angebote für sich nutzen, auch wenn er zuvor einmal einen Vertrag mit der Vodafone geschlossen hat. Durch die großen Verzögerungen gegenüber der ursprünglich geplanten Umsetzung, kann jeder bisherige Vertragspartner/Kunde der Vodafone, auch die neuen Angebote der KEVAG Telekom nutzen. Dabei bleiben die Glasfaser Montabaur und Vodafone zwar die Netzbetreiber, der Tarifanbieter für den Endkunden kann aber auch die KEVAG Telekom sein.
Mitte Februar bis März 2026 wird die Lücke im Glasfaser-Netz-Ausbau zwischen Nentershausen und Görgeshausen geschlossen und die bereits fertig gestellten Glasfaser-Ringe werden miteinander verbunden.
Wenn diese Maßnahme abgeschlossen ist, kann die Fertigstellung/Portierung für die Endkunden in Görgeshausen starten!
Bei Vodafone ist dieser Schritt für Ende 2026 geplant.
Sie können selbst entscheiden, ob Sie mit einem anderen Anbieter einen früheren Termin erzielen möchten.
Eine letzte Gute Nachricht zum guten Schluss, aktuell können Sie bei der KEVAG Telekom noch bis einschließlich 28. Februar 2026, einen kostenfreien Haus-anschluss beantragen und sichern.
Wir hoffen mit unserer Information viele offene Fragen unserer Mitbürgerinnen und mit Mitbürger beantworten zu können. Ihre Frage wurde noch nicht beantwortet?
Bitte stellen Sie Ihre Frage gerne hier.
Freundliche Grüße
Martin Bendel, Ortsbürgermeister
Tipps und Hinweise der Ortsgemeinde Görgeshausen:
Was ist der Unterschied zwischen Ihrem Antrag, Auftragseingangsbestätigung und Auftragsbestätigung durch den Anbieter?
Eine Auftragseingangsbestätigung bedeutet lediglich, dass Ihr Vertragswunsch beim Anbieter eingegangen ist, dieser aber noch keine verbindliche Vertragszusage macht. Sie sind jedoch an Ihren Vertragswunsch gebunden, auch wenn der Anbieter diesen für einen endgültigen Vertragsschluss noch annehmen muss. Das bedeutet, dass Sie an Ihren Vertragswunsch auch vor Annahme des Anbieters gebunden sind. Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn Sie eine Auftragsbestätigung des Anbieters bekommen haben. Der Anbieter muss Ihnen die Bestätigung innerhalb eines bestimmten zeitlichen Rahmens zuschicken. Angemessen ist aus Sicht der Verbraucherzentrale ein Zeitraum von maximal 2 Wochen, nachdem Sie Ihre Bestellung aufgegeben haben. Danach sind Sie in der Regel nicht mehr an Ihr abgegebenes Angebot gebunden. Hat der Anbieter das Angebot zuvor angenommen, steht Ihnen noch ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu.
Was gilt beim Widerrufsrecht und der Vertragslaufzeit bei Online Verträgen?
Verbrauchern/Endkunden steht bei Haustürgeschäften und Fernabsatzverträgen, also bei Onlineverträgen, ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beginnt, wenn der Vertrag geschlossen wird, also dann, wenn Sie die Auftragsbestätigung bekommen haben. Der Vertragsschluss findet hier jedoch in vielen Fällen vor Leistungsbeginn statt, sodass die Widerrufsfrist bei der Schaltung des Anschlusses meist abgelaufen ist. Das bedeutet, Sie müssten sich schnell entscheiden, falls Sie widerrufen möchten.
Verbraucher dürfen nicht länger als 2 Jahre an einen Vertrag gebunden sein.
Diese 2 Jahre beginnen laut Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 14 /12) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Da viele Verbraucher/Endkunden schon während der Bauphase einen Vertrag abschließen, beginnt der Vertrag oft schon Monate, bevor das Internet/der Glasfaseranschluss bereitgestellt werden kann.
Wichtig zu wissen:
Der erste reguläre Kündigungszeitpunkt eines laufenden Glasfaservertrages ist in der Regel 2 Jahre nach Erhalt der Auftragsbestätigung und nicht nach der Schaltung des Anschlusses. Achten Sie auf den Kündigungszeitpunkt im Bestätigungs-schreiben. Weisen Sie den Anbieter bei einem fehlerhaften Datum darauf hin und fordern Sie ihn zur Korrektur auf.
Wie und wann kann ich einen Glasfaseranschluss kündigen?
Grundsätzlich können Sie einen Glasfaseranschluss erstmals zum Ende der Mindestvertragslaufzeit ordentlich kündigen. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt in der Regel 24 Monate und beginnt mit dem Vertragsschluss und nicht erst mit der Schaltung des Internetanschlusses.
Wichtig zu wissen:
Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses ist in den allermeisten Fällen die Auftrags-annahme des Anbieters. Sie müssen also nicht erst 24 Monate mit Internet beliefert werden, bevor Sie kündigen können. Dies hat der BGH in seinem Urteil vom 8. Januar 2026 (Az. III ZR 8/25) nochmals so bestätigt. Falls der Anbieter eine ordentliche Kündigung ablehnen sollte oder Ihnen einen späteren Kündigungszeitpunkt bestätigt, so verweisen Sie auf den Beginn der Vertragslaufzeit und wenden Sie sich an Ihre Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz .
Sollte Ihr Anbieter nicht wie vereinbart mit dem Ausbau beginnen, können Sie den Vertrag auch außerordentlich kündigen. Dazu müssen Sie dem Anbieter eine angemessene Frist setzen, innerhalb derer er die Leistung erbringen muss. Bei einem Glasfaseranschluss kommt es auf die Vereinbarungen und Umstände des Ausbaus an, sodass Sie eine längere Frist als gewöhnlich setzen sollten.
Zusätzlicher Hinweis: Seit Juli 2022 können Sie Telekommunikationsverträge auch online kündigen. Auf der Internetseite Ihres Anbieters ist ein Button mit "Kündigung" oder "Vertrag kündigen", bei der Sie den Vertrag kündigen können.
Wenn Sie Hilfe benötigen, fragen Sie einmal Nachbarn oder kommen Sie auf uns zu.
Überregionale Informationen der Verbraucherzentralen:
Bitte stellen Sie Ihre Frage gerne hier.